Wir über
uns
Die BktZ wurde im Jahr
2001 als Reaktion auf – für kieferorthopädisch-tätige ZÄ – nachteilige
HVM`s gegründet. Die BktZ soll eine Vereinigung aller kieferorthopädisch
tätigen ZÄ sein.
Die BktZ vertritt die Rechte und Ansprüche aller kieferorthopädisch
tätigen ZÄ gegenüber Institutionen, Körperschaften, öffentlich
rechtlichen Einrichtungen und Organisationen des Gesundheitswesens, besonders
in Hinblick auf politische Steuerungsinstrumente (z.B. HVM`s, Budgets, Zulassungs-
bzw. Tätigkeitseinschränkungen etc.).
Weitere Initiativen der BktZ zielen darauf ab, geeignete Maßnahmen zur
Qualtitätssicherung sowie zur Förderung der kieferorthopädischen
Versorgung in ländlichen – bislang unterversorgten – Gebieten
zu ergreifen.
Deshalb arbeitet die BktZ eng mit Organisationen zusammen, die eine qualifizierte
Ausbildung von ZÄ anbieten und fördern.
Ferner initiiert die BktZ das so genannte „Netzwerk – Kieferorthopädie“,
dessen Ziel es ist, alle an der Kieferorthopädie beteiligten Praxen, Institutionen
sowie Co-Therapeuten zu erfassen und sie zum Zweck des Erfahrungsaustausches,
der Ausbildung sowie
zur gemeinsamen Darstellung (z.B. im Internet) zu vernetzen.
Außerdem hat die BktZ eigene Maßnahmen zur Ausbildung im Sinne eines „Curriculums
Kieferorthopädie“ ergriffen und wird entsprechende Möglichkeiten
der Ausbildung
und Verbreitung von Kieferorthopädie- Wissen über zeitgemäße
Medien
und
Foren
schaffen.
Die BktZ stellt ihren Mitgliedern einen Wissenspool zur Verfügung und vermittelt
in besonderen Fällen qualifizierte Beratung durch Kollegen auch in Form
eines individuellen Praxiscoachings.
Was wir noch wollen:
Neben der konventionellen Kieferorthopädie sieht die BktZ auch komplementärbiologische
Verfahren als förderungswürdig an. Forschung und Lehre auf diesem Gebiet
unterstützt die BktZ ideell und finanziell.
Die BktZ versteht sich als Ergänzung zu anderen Kieferorthopädie-Verbänden,
die
ausschließlich Fachzahnärzte als Mitglieder zulassen.
Im Rahmen der Honorarverteilungsdiskussion und vorstellbaren Einkaufsmodellen
besteht nach wie vor die Möglichkeit eines faktischen Verbots oder einer
Einschränkung der weiteren Ausübung der Kieferorthopädie für kieferorthopädisch
tätige Zahnärzte.
Die BktZ wird sich dafür einsetzen,
dass der Tätigkeitsbereich Kieferorthopädie für alle ZÄ erhalten
bleibt!
Und weiter….
Die BktZ ist auch für zukünftige politische Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen
gerüstet: Durch die „Qualifizierte Mitgliedschaft“ bietet die
BktZ eine solide Verhandlungsplattform zum Nachweis der eigenen Qualifikation
als Voraussetzung zum Abschluss von Einzelverträgen mit den Krankenkassen.
Und außerdem….
Wollen wir Sie als Mitglied gewinnen oder Sie sogar zur aktiven Mitarbeit (natürlich
mit unserer Unterstützung) ermuntern!
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