PlatzhalterPlatzhalter Platzhalter Platzhalter Platzhalter Platzhalter Platzhalter
Linkhinweis Arztbereich Home Kontakt Impressum Datenschutz  
Platzhalter Wir über uns Links FAQs Platzhalter
   
     
Platzhalter
 
Häufig gestellte Fragen - FAQs

Frage: Ist auch bei kleinen Zahnstellungsfehlern eine kieferorthopädische Behandlung nötig?

BktZ: Ja, denn auch bei kleinen Abweichungen entstehen Nischen und flächenhafte Kontakte zwischen einzelnen Zähnen, die die Belagansammlung fördern. Ohne Korrektur ist einfach die Kariesgefährdung (und Parodontoseneigung) signifikant höher!

Frage: Mein Zahnarzt sagt, dass bei meiner Tochter eine kieferorthopädische Behandlung erfolgen muss, die die Kasse aber nicht bezahlt! Wie kann das sein? Wozu bezahle ich schließlich Beiträge zur Krankenversicherung.

BktZ: In der Tat ist es so, dass kieferorthopädische Behandlungen bei den sogenannten Kieferorthopädischen Indikations- Gruppen 1 u. 2 (KIG 1 u. 2) auch dann nicht von der Krankenkasse bezuschusst werden, wenn eine Behandlung erforderlich ist. Die Krankenkassen dürfen Behandlungen der KIG-Stufen 1 u. 2 laut Sozialgesetzbuch nicht bezahlen. Wenn Sie allerdings der Meinung sind, dass eine Behandlungsbedürftigkeit nach den KIG-Stufen 3 bis 5 (= Kassenleistung) bei Ihrer Tochter besteht, dann sollten Sie diese KIG-Einstufung von neutraler Seite (z.B. BktZ) überprüfen lassen!

Frage: Mein Kieferorthopäde empfiehlt eine ganze Reihe von Begleitleistungen zur kieferorthopädischen Behandlung unseres Kindes, z.B. Kariesrisikodiagnostik, zusätzliche Prophylaxe, Zahnreinigungen, eine Vermessung des Kiefergelenkes und Bestimmung der Lage des Unterkiefers usw.! Alles sollen wir selbst zahlen! Sind diese Leistungen nicht überflüssig?

BktZ: Nein, denn diese spezielle Diagnostik und Prophylaxe dient dazu, das Risiko einer kieferorthopädischen Behandlung (Zahnschäden durch Karies und Schädigung des Kiefergelenkes) so weit zu reduzieren, dass keine Schädigung eintritt. Meist wird Ihnen der behandelnde Zahnarzt / Kieferorthopäde aber auch eine Ratenzahlung anbieten, die die monatliche finanzielle Belastung gering hält!

Frage: Mein Zahnarzt empfiehlt mir eine kieferorthopädische Behandlung, obwohl ich schon 20 Jahre alt bin und die gesetzliche Krankenkasse deshalb keine Behandlungskosten mehr übernimmt. Bleibe ich jetzt auf den Gesamtkosten sitzen?

BktZ: Nicht ganz, da Sie die Kosten beim Steuer- Jahresausgleich (außergewöhnliche Belastungen – Aufwendungen für eigene Gesundheit) absetzen können. Bitten Sie Ihren Behandler auch um Teilzahlung mit geringen monatlichen Raten. Lassen Sie auch die häufigere Prophylaxe in die Kalkulation mit einbeziehen. So können Sie auch diese Leistungen beim Steuer- Jahresausgleich mit ansetzen! Fatal wäre es, die erforderliche Korrektur aus Kostengründen nicht durchführen zu lassen! Sie ärgern sich schwarz, wenn später eine Schädigung eintritt (Karies, Parodontose oder Schäden am Kiefergelenk), die Sie bei geringem monatlichen Aufwand (über einen begrenzten Zeitraum) hätten vermeiden können!

Linkhinweis weitere FAQs
Platzhalter
     
 
Platzhalter Kontaktadresse
  BktZ
  Heinrichstr. 6a • 31303 Burgdorf
  Tel. 05136 - 9714601 • Fax: 05136 - 9714969
  Internet: www.bktz.de • e-mail: info@bktz.de